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Luftschlösser und Pressefotografie

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Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) äußerte sich heute zu einem Urteil in dem Verfahren der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen Fotografen und die Agenturen Fotofinder und Ostkreuz – dies mittlerweile in der zweiten Instanz. Das Urteil aus erster Instanz gegen Fotofinder und Ostkreuz wurde aufgehoben. Die Agenturen Fotofinder und Ostkreuz, sollen Fotos von Schlössern zum Verkauf angeboten haben, ohne eine entsprechende Freigabeerklärung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zu besitzen. Das Bestreben der Stiftung, Gebühren für die Verwertung von Fotos der verwalteten Anlagen einzufordern, sei nunmehr aufgehoben.

Die dju hatte das Verfahren inhaltlich und finanziell unterstützt. (Da solle noch einmal jemand behaupten, sich zu organisieren, das lohne sich nicht!!!)

„Wir hoffen, dass wir in dieser Frage zu einer grundsätzlichen Klärung im Sinne der Fotografen und ihrer Rechte und mit einer eindeutigen Betonung von Presse- und Panoramafreiheit kommen und solchen Monopolisierungstendenzen einen Riegel vorschieben können,“ erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen.
Da dieses Verfahren grundsätzliche Bedeutung hat, müssen wir jetzt erst einmal die Revisionsfrist abwarten.

Was bedeutet das für uns?

Wenn das Urteil so durchgeht, ist das ein großer Erfolg für die Pressefreiheit in Deutschland, vornehmlich in Bezug auf die Abbildung von Objekten im öffentlichen Raum.
Vielleicht wird es in der Revision noch mal spannend.

Dies Urteil ist natürlich kein Persilschein für das wahllose, kommerzielle Fotografieren von Objekten. Man sollte immer eine Objektfreigabeerklärung in Erwägung ziehen, wenn es möglich ist.

Es ist ein Zeichen dafür, dass es sich in Deutschland als Fotograf doch noch ein bisschen freier arbeiten lässt als z.B. in Frankreich:

Fotos vom Eifelturm in Paris dürfen für kommerzielle Zwecke nur mit Erlaubnis und gegen eine Gebühr von bis zu 800€ vertrieben werden.

Es waren wohl doch Luftschlösser, die Großgrundbesitzer auf ihrem Latifundium vor hunderten von Jahren bauten.

Link zum Artikel: https://dju.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=207487d0-1cac-11df-43a8-0019b9e321e1




5 Comments

  1. 2010/02/22 at 10:33

    Hauke

    Antworten

    Eiffelturm kommerziell: Die Blitzbefunzelung zur vollen Stunde und ich meine auch der Turm selbst als Einzelbauwerk, solange er nicht lediglich untergeordneter Teil des Stadtbildes ist….

  2. 2010/02/21 at 22:01

    Sam

    Antworten

    @Manne, mag witzlos sein, aber wenn man deswegen eine Klage an den Hals kriegen kann ist so ein Unterschied wichtig.

  3. 2010/02/21 at 19:17

    manne

    Antworten

    das mit der Beleuchtung ist doch witzlos …

    trozdem intressant. danke fürs informieren.

  4. 2010/02/19 at 09:44

    Sam

    Antworten

    Ach, ich dachte Fotos vom Eiffelturm dürfe man kommerziell einsetzen, aber nicht Fotos von der Beleuchtung des Eiffelturms (weil die Beleuchtung ein nur vorübergehend im öffentlichen Raum zu sehendes Kunstwerk ist, und daher das Urheberrecht für den Künstler gilt).

    Nun auch für den Eiffelturm selber?

    1. Benutzer-Avatar
      2010/02/19 at 09:59

      Olaf Bathke

      Antworten

      @sam: du hast recht habe ich gestern zu schnell geschrieben.

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